KREISMUSIKSCHULE CARL ORFF NORDWESTMECKLENBURG
DEINE MUSIKSCHULE IN NWM

Änderung der Satzung der Kreismusikschule

Liebe Eltern, sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,


am 11. Mai 2023 hat der Kreistag Nordwestmecklenburg eine Neufassung der Satzung der Kreismusikschule beschlossen. Diese tritt zum 01.06.2023 in Kraft.


Ab Inkrafttreten steht Ihnen ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht zu. Bitte informieren Sie sich ab dem 11. Mai 2023 an dieser Stelle zu den Inhalten und Regelungen der neuen Satzung. Die Neufassung wird in wenigen Tagen auf unserer Internetseite veröffentlicht.


Eine verbesserte Lesefreundlichkeit und die Aktualisierung unserer Vertragsformulare erleichtern die Übersicht und Verständlichkeit der neuen Satzung.


Die neuen Satzung ermöglichen neue Unterrichtsformate, neue Leihmöglichkeiten für digitale Endgeräte und eine bessere Vernetzung mit Politik, Verwaltung und Nutzner/-innen durch einen Kreismusikschulbeirat.


Die neue Satzung schafft eine wichtige Grundlage für die langfristige Sicherung und stetige Weiterentwicklung der Kreismusikschule - für ein vielfältiges Unterrichtsangebot im Landkreis, staatlich geprüfte Unterrichtsqualität, abwechslungsreiche Veranstaltungen und die bestmögliche Förderung für Ihre Kinder und Sie.


Eine Neufassung der Gebührensatzung wurde, anders als in den Medien angekündigt, bisher nicht beschlossen. Über mögliche Gebührenanpassungen werden wir an dieser Stelle rechtzeitig informieren.

 
 
 
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