Mit dem Schulbeginn kann ein Kind den Einzelunterricht auf einem Instrument beginnen. In besonderen Fällen und nach Absprache mit der Lehrkraft ist ein Einstieg schon im Vorschulalter möglich.
Selbstverständlich! Es ist nie zu spät, ein Instrument neu zu erlernen. Anders als Kinder begreifen Erwachsene ein Instrument eher durch gereiftes logisches Denken und analytischen Verstand.
Ja. In begrenztem Rahmen stehen unseren AnfängerInnen gegen eine geringe Gebühr Leihinstrumente zur Verfügung, mit Ausnahme von Klavier und Schlagzeug. Bei einem späteren Instrumentenkauf stehen Ihnen unsere Lehrkräfte gerne beratend zur Verfügung. Sollte kein Leihinstrument in der passenden Größe verfügbar sein, berät Sie Ihr Fachlehrer über die Möglichkeiten, ein Instrument extern zu leihen.
Wenn Sie keinen Einzelunterricht in Anspruch nehmen, aber gerne in einem Musikschulensemble mitspielen möchten, dann ist das selbstverständlich möglich. In diesem Fall bezahlen Sie lediglich eine monatliche Ensemble-Gebühr. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Musikschulleitung.
Grundsätzlich sollte zumindest für 10 bis 15 Minuten täglich geübt werden. Bei weniger als drei bis vier Übeeinheiten pro Woche macht ein ernsthafter Instrumentalunterricht keinen Sinn. Je beständiger geübt wird, umso größer sind Erfolg und Spielfreude. In Phasen stärkerer Herausforderung, zum Beispiel vor Prüfungen in der Schule, kann die Zeit verkürzt werden.
Idealerweise erhalten Sie die Motivation und Disziplin aufrecht. Sehr wichtig ist es, den musikalischen Aktivitäten Ihres Kindes Aufmerksamkeit, Wohlwollen und Interesse entgegenzubringen. Lassen Sie sich zuhause die gelernte Stücke vorspielen und die Unterrichtsinhalte erklären. Ihr Kind wird im Unterricht so vorbereitet, dass es zuhause selbst üben kann. Darüber hinaus dient jede Beschäftigung mit musikalischen Inhalten wie zum Beispiel der Besuch von Konzerten, das gemeinsame Anhören von Musik, das Entdecken der Geräusche in der Natur, Singen und Tanzen der musikalischen Weiterentwicklung Ihres Kindes.
Alle Lehrkräfte führen entweder ein jährliches Klassenvorspiel durch oder nehmen mit einzelnen Schülern und Schülerinnen an den zahlreichen Musikschulkonzerten rund um das Veranstaltungsjahr teil. Grundsätzlich sollte jeder Musikschüler bereit sein, allein oder im Ensemble an einem öffentlichen Auftritt teilzunehmen. Die Erfahrung zeigt, dass besonders die konzentrierten Momente auf der Bühne zu wichtigen Erfahrungen beim Erlernen eines Instrumentes zählen und nachhaltig das eigene Selbstbewusstsein stärken.
Nach Absprache mit der Schulleitung kann ein Lehrer- oder Fächerwechsel vorgenommen werden. Bitte füllen Sie dafür das Formular "Änderungsantrag" aus.
Bitte füllen Sie als Erstes eine unverbindliche Anmeldung aus und reichen Sie diese in der Musikschule ein. So kann die Schulleitung einen freien Platz für Sie finden, und die entsprechende Lehrkraft wird Sie kontaktieren. Sobald Sie sich gemeinsam für die Aufnahme des Unterrichts entschieden haben, füllen Sie bitte die verbindliche Anmeldung aus.
Die Kündigung des Unterrichtsvertrags muss schriftlich oder per Mail an die Schulleitung erfolgen. Eine bloße Benachrichtigung des Fachlehrers reicht nicht aus. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung. Die Kündigungsfrist für Musikschulverträge beträgt zwei Monate zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres.
Die Probezeit beträgt zwei Monate ab dem ersten Unterrichtstermin. In dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern jederzeit gekündigt werden. Proberstunden bieten wir zweimal jährlich auf unseren Hoffesten an.
Die Kosten für den Unterricht sind von der Unterrichtsart abhängig. Die aktuell gültigen Unterrichtsgebühren finden Sie in unserer Gebührensatzung.
Für öffentliche Musikschulen gilt der Ferienplan der allgemeinbildenden Schulen, somit findet in den Ferien und an gesetzlichen Feiertagen kein Unterricht statt.
Die Unterrichtsgebühren werden als Jahresentgelt zu 12 monatlichen Raten berechnet. So kann die Gebühr in monatlich gleichen Raten gezahlt werden.
Ja. Mit den Musikschullehrern wird ein fester Unterrichtstermin vereinbart. Ist ein Termin grundsätzlich nicht mehr möglich, vereinbaren Sie bitte eine neue regelmäßige Unterrichtsstunde.
Fällt Unterricht schulbedingt in mehr als zwei aufeinander folgenden Wochen aus, können die Gebühren ab der dritten Woche auf Antrag zurückerstattet werden.
Den Unterrichtsvertrag können Sie bei ernsthafter längerer Verhinderung wie zum Beispiel Krankheit mit Vorlage eines Nachweises aussetzen. Bitte reichen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schulleitung ein.
Auf Antrag kann eine Geschwister-, Mehrfach- oder Sozialermäßigung gewährt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit der Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket.
Das Instrumentenkarussell startet immer zu Beginn des Schuljahres und endet zu den Sommerferien. Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Wenn die Plätze eines Durchgangs ausgebucht sind, können Sie Ihr Kind auf die Warteliste setzen lassen. Wenn Plätze frei werden, kann Ihr Kind nachrücken oder auf den Start des nächsten Durchgangs warten.
Die aktuell gültigen Unterrichtsgebühren für das Instrumentenkarussell finden Sie in unserer Gebührensatzung.
Eine Unterrichtseinheit im Instrumentenkarussell dauert 45 Minuten.
Wenn Sie Ihr Kind für das Instrumentenkarussell anmelden möchten, dann füllen Sie bitte das Formular Unverbindliche Anmeldung aus und leiten es an das Musikschulbüro weiter. Sie erhalten ca. 10 Tage vor Beginn des Kurses einen Kursplan mit allen wichtigen Informationen und können sich dann entscheiden, ob Sie den Kursplatz verbindlich annehmen. Bitte beachten Sie die Anmeldezeiträume der unterschiedlichen Standorte unter Schulferien & Fristen.
Ja, die Kinder bekommen Leihinstrumente, mit denen sie zuhause nochmals in Ruhe üben, weiter ausprobieren und wiederholen können.
Manchmal kann es helfen, einfach ein paar Wochen zu pausieren. Darüberhinaus ist der Wechsel zum Einzelunterricht jederzeit möglich. Nach Vertragsabschluss gibt es eine Probezeit von 2 Kalendermonaten. In dieser ist eine Kündigung jederzeit möglich. Danach beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres.
Alle Unterrichtstermine, Räume und Adressen finden Sie auf dem Kursplan, welchen Sie vor Beginn des Kurses zugeschickt bekommen. Der Unterricht findet je nach Instrument zu wechselnden Terminen und an unterschiedlichen Orten statt.
Bei einer frühzeitigen Anmeldung ist es oft möglich, dieses bei der Gruppeneinteilung zu berücksichtigen. Erfolgt die Anmeldung erst nach Ende des Anmeldezeitraumes, ist die Einteilung in eine Wunschgruppe nicht mehr möglich.
Der Unterrichtsvertrag für das Instrumentenkarussell endet automatisch zum 31.07. jeden Jahres.