Hygienemaßnahmen & Verhaltensregeln
Aktuelle Auflagen, Corona-Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln in den Musikschulgebäuden und Arbeitsstätten
Aktuelle Regelungen der Corona-Landesverordnung MV:
Bitte beachten Sie außerdem:
- die Wegeleitsysteme in den Musikschulgebäuden
- das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Schulgebäude, auch im Unterricht (über spezielle Ausnahmen informiert Sie Ihre Fachlehrkraft).
- das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen im gesamten Gebäude
- Vor dem Eintritt in den Unterrichtsraum bitte Hände waschen! (zuhause reicht nicht)
- Die Tür zum Unterrichtsraum wird ausschließlich von der Lehrkraft geöffnet und geschlossen.
- Jeder Schüler/ jede Schülerin bringt die eigenen Noten und einen eigenen Schreibstift mit.
- Husten und Niesen nur in die Armbeuge, bei Erkältungssymptomen zuhause bleiben!
- Besucher/-innen und Begleiter/-innen müssen beim Eintreten ins Gebäude einen tagesaktuellen negativen Corona-Test UND eine vollständige Impfung bzw. Genesung nachweisen. Geboosterte sind von der Testpflicht angenommen. Dokumentationspflicht mit LUCA oder Kontaktformular für Besucher/-innen und Begleiter/-innen beim Eintreten ins Gebäude.
- Es wird empfohlen, die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts zu nutzen.
Bitte informieren Sie sich auch vor Ort über spezielle Regelungen in den Außenstellen und Arbeitsstätten, vielen Dank!